Die Antragstellung ist nicht an Fristen gebunden. Die Leistung tritt ein, wenn dem zuständigen Sozialzentrum der Bedarf an Hilfe zur Pflege bekannt wird. Dies kann auch telefonisch erfolgen.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.