Verfahren

Die Überprüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil, für den nur die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die den schriftlichen Teil bestanden haben.

Die Überprüfung ist keine Prüfung im Sinne einer Leistungskontrolle zur Feststellung einer bestimmten Qualifikation, sondern dient der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit einzelner Bürgerinnen und Bürger und der Bevölkerung. Laut Heilpraktikergesetz muss also der Frage nachgegangen werden, ob die Zulassung eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Daraus folgt, dass neben der Kenntnis der einschlägigen gesundheitlichen Vorschriften auch solche fachlichen Grundlagenkenntnisse der Medizin zu überprüfen sind, ohne deren Beherrschung heilkundliche Tätigkeiten leicht mit Gefahren für die menschliche Gesundheit verbunden sein können.

Informationen zu den Inhalten der Prüfung erhalten Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Heilpraktikererlaubnis" im Gesundheitsamt.

Neben der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis ist es in Bremen möglich, folgende sektorale Heilkundeerlaubnisse zu beantragen:

  • Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie
  • Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie
  • Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Podologie

Weitere Informationen zu sektoralen Heilkundeerlaubnissen erteilt Frau Michaelis vom Ordnungsamt.

Rechtsgrundlagen