Mitglieder von Krankenkassen erhalten einen sogenannten "Bundesbehandlungsschein", der bei der Krankenkasse vor der Behandlung beantragt werden muss.
Vor der Behandlung muss der "Bundesbehandlungsschein" von der Krankenkasse bzw. vom Amt für Versorgung und Integration Bremen ausgestellt werden.
Aktualisiert am 10.01.2024