Kriegsopfer (und Berechtigte nach anderen Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären) erhalten die notwendigen Kosten der Behandlung der anerkannten Schädigungsfolgen erstattet.
Teilweise erfolgt die Gewährung durch die Krankenkasse, bestimmte Leistungen werden direkt vom Amt für Versorgung und Integration Bremen übernommen. In der Regel erfolgt die Gewährung zuzahlungsfrei.
Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:
Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf
Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven
Aktualisiert am 10.01.2024