Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Bei einem anzuerkennenden, berechtigten Interesse kann eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister über Name und Anschrift eines Kraftfahrzeughalters erteilt werden.
Zur Vermeidung von Missbräuchen ist der Antrag schriftlich zu stellen und ausführlich zu begründen.
Aktualisiert am 12.11.2024