Erlaubnisschein zum Fischfang in den Bremer Häfen

Auflagen und Bedingungen zur Ausübung des Fischfangs

Unter Beachtung der Bestimmungen des Brem. Fischereigesetzes und der Brem. Binnenfischereiverordnung darf nur in den folgenden Hafenbereichen gefischt werden:

  • Hemelinger Häfen
  • Hohentorshafen
  • Mole am Turm Wendebecken Überseehafen (Mäuseturm)
  • Neustädter Hafen (nur Böschungsbereich des Vorhafens und des Wendebeckens vom Auslass des Klärwerks bis zur RoRo-Anlage)
    verboten: Brücken des Schlepperliegeplatzes
  • Lankenauer Hafen (nur Böschungsbereich vom Kopf des Schuppens 23 bis zur Rampe)
    Betreten verboten: lange Brücke zu den Binnenschiffsanlegern und Rampe in Richtung Hafeneinfahrt/-ausfahrt
  • Hafenkanal A (Südseite: Böschungsbereich der Südseite vom Dalben II bis Anfang Lagerhalle, einschließlich der Stege II / III und der Viehbrücke)
  • Kohlenhafen (nur Böschungsbereich am Hafenkopf, begrenzt durch den Zaun im Westen und den Poller im Osten)
  • Holzhafen (Nordseite Böschung vom Zaun bis zur Pier Rolandmühle)

Als Fanggerät werden zwei Handangeln mit jeweils einer Hauptschnur und ohne Beifänger und eine Senke zum Köderfang, Maschenweite mindestens 10 mm, zugelassen. Auf Friedfisch darf nur mit einem Einfachhaken gefischt werden. Daneben ist die nach der Brem. Binnenfischereiverordnung vorgeschriebene Ausrüstung mitzuführen.

Der Fischfang von Wasserfahrzeugen aus ist verboten.

Die Schifffahrt darf nicht gestört werden. Insbesondere sind die Angelleinen bei der Annäherung von Wasserfahrzeugen so weit einzuholen, dass die Fahrzeuge gefahrlos passieren können.

Das Betreten von Schiffen ist verboten.

Es ist verboten, das Hafengebiet zu verunreinigen.

Rauchverbote sind zu beachten.

Auflage: "Das Angeln in allen anderen in diesem Erlaubnisschein nicht aufgeführten Hafengebieten ist verboten".

Telefon: 0421 361 8275

E-Mail: angeln@hbh.bremen.de

Antrag: https://www.hbh.bremen.de/wir_ueber_uns/erlaubnisschein_zum_fischfang/online_angebot_erlaubnisschein_zum_fischfang_in_den_bremischen_haefen-12057

Voraussetzungen

  • Bundesfischereischein (blau)

oder

  • Bremer Stockangelschein (rosa)