Erlaubnisschein zum Fischfang in den Bremer Häfen
Auflagen und Bedingungen zur Ausübung des Fischfangs
Unter Beachtung der Bestimmungen des Brem. Fischereigesetzes und der Brem. Binnenfischereiverordnung darf nur in den folgenden Hafenbereichen gefischt werden:
Als Fanggerät werden zwei Handangeln mit jeweils einer Hauptschnur und ohne Beifänger und eine Senke zum Köderfang, Maschenweite mindestens 10 mm, zugelassen. Auf Friedfisch darf nur mit einem Einfachhaken gefischt werden. Daneben ist die nach der Brem. Binnenfischereiverordnung vorgeschriebene Ausrüstung mitzuführen.
Der Fischfang von Wasserfahrzeugen aus ist verboten.
Die Schifffahrt darf nicht gestört werden. Insbesondere sind die Angelleinen bei der Annäherung von Wasserfahrzeugen so weit einzuholen, dass die Fahrzeuge gefahrlos passieren können.
Das Betreten von Schiffen ist verboten.
Es ist verboten, das Hafengebiet zu verunreinigen.
Rauchverbote sind zu beachten.
Auflage: "Das Angeln in allen anderen in diesem Erlaubnisschein nicht aufgeführten Hafengebieten ist verboten".
Telefon: 0421 361 8275
E-Mail: angeln@hbh.bremen.de
Antrag: https://www.hbh.bremen.de/wir_ueber_uns/erlaubnisschein_zum_fischfang/online_angebot_erlaubnisschein_zum_fischfang_in_den_bremischen_haefen-12057
oder
Aktualisiert am 12.11.2024