Schiffshygienekontrollen an Bord, Aufklärungsgespräch, Freigaben ausstellen, Kontrolle der Schiffszertifikate; Ausstellung von Zertifikaten, Erlass von Auflagen.
Die Abgabe ausgefüllter Seegesundheitserklärung mindestens 24 Stunden vor Ankunft ist für alle Ankünfte von Schiffen aus Gebieten außerhalb Deutschlands Pflicht.
Aktualisiert am 27.02.2024