Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann entweder formlos schriftlich beantragt werden oder mit einem Antragsformular, das dem:der Antragsteller:in auf Anforderung zugesandt wird.
Es sind zwei Besichtigungen des Bewertungsobjekts notwendig:
Die Antragsunterlagen sind abhängig vom Bewertungsobjekt. Der Gutachterausschuss hält verschiedene Formularsätze vor, die auf die Bewertungsobjekte zugeschnitten sind. Bitte im Einzelfall nachfragen.
Aktualisiert am 06.09.2024