Die Vorgänge, die der Grunderwerbsteuer unterliegen, sind anzeigepflichtig durch den Notar. Das Finanzamt Bremerhaven setzt die Grunderwerbsteuer durch schriftlichen Steuerbescheid fest. Nach erfolgter Steuerzahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche wiederum Voraussetzung für die Grundbucheintragung ist.
Zentralzuständigkeit
Das Finanzamt Bremerhaven ist dort zentral zuständig für alle Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Bremen belegene Grundstücke beziehen.
Die Anschrift des Finanzamts Bremerhaven lautet: Rickmersstraße 90, 27568 Bremerhaven bzw. Postfach 12 02 42, 27516 Bremerhaven.
Aktualisiert am 19.08.2022