Der Grunderwerbsteuer unterliegen Erwerbe, die sich auf den Eigentumswechsel inländischer Grundstücke beziehen.
Der Steuersatz beträgt in Bremen für Erwerbsvorgänge 5% des Wertes der Gegenleistung (z.B. Kaufpreis).
Folgende Erwerbsformen sind beispielsweise grunderwerbsteuerpflichtig:
Von der Grunderwerbsteuer befreit sind z.B.:
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bremen für Erwerbsvorgänge 5 Prozent des Wertes der Gegenleistung (zum Beispiel Kaufpreis). Zur Gegenleistung gehört insbesondere jede Leistung, die der Erwerber dem Veräußerer oder einer anderen Person für den Erwerb des Grundstücks gewährt sowie zum Beispiel auch Leistungen, die dem Veräußerer von Dritten dafür gewährt werden, dass er dem Erwerber das Grundstück überlässt. In einigen Sonderfällen, zum Beispiel wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden ist (bei Umwandlungen, Einbringungen oder Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage), wird die Steuer vom Grundbesitzwert im Sinne des Bewertungsgesetzes berechnet.
Aktualisiert am 19.08.2022