Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird Ihr bisheriger Name im Grundbuch rot unterstrichen und ihr neuer Name eingetragen mit einem Hinweis, dass die Eintragung im Wege der Berichtigung erfolgt.
Spätestens, wenn Sie über den Grundbesitz verfügen wollen, müssen Sie die Namensänderung mit den entsprechenden Nachweisen belegen.
Informationen zur Grundsteuerreform 2022
Seitens des Grundbuchamts wird ausschließlich ein Grundbuchauszug an die Eigentümer versandt, da darin alle Angaben enthalten sind, die das Grundbuchamt diesbezüglich zuliefern kann. Für darüber hinausgehende Fragen zum Thema wird auf die Homepage des Senators für Finanzen verwiesen. Dort werden ausführliche Informationen bereitgestellt.
Wichtig: Die Wohnflächenberechnung erfolgt nicht durch das Grundbuchamt, da sich diese Information nicht aus dem Grundbuch ergibt!
Aktualisiert am 30.08.2023