Sollte sich ihr Name z.B. aufgrund einer Eheschließung geändert haben, dann können Sie den Eintrag im Grundbuch entsprechend berichtigen lassen.
Ändert sich der Name, kann dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitgeteilt und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragt werden.
Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.
Es ist entweder
Es ist das Original oder eine beglaubigte Abschrift erforderlich.
Die Unterlagen können Ihnen anschließend wieder zurückgesandt werden.
Einfache Kopien genügen nicht. Auch eine Kopie des Personalausweises reicht nicht aus.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Eine E-Mail wahrt nicht die Schriftform.
Sie können den Vordruck unter "Formulare" nutzen.
Aktualisiert am 30.08.2023