Verfahren

  1. Schriftlicher Antrag (auch per Internet, E-Mail oder Fax möglich) durch den:die Antragsteller:in.
  2. Abstimmung des Messungstermins durch das Landesamt GeoInformation Bremen.
  3. Durchführung der örtlichen Messung und Mitteilung des Termins vor Ort, eventuell zeitlich versetzt.
  4. Bekanntgabe an alle nichtanwesenden Beteiligten durch Versenden einer Kopie der Urkunde.
  5. Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster
  6. Versenden des Kostenbescheides, bei Veränderungen im Liegenschaftskataster Versenden der Veränderungsmitteilungen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Angabe der betroffenen Flurstücke: Nennung von Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung, d.h. Flur und Flurstücksnummer