1 Monat Widerspruchsfrist nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung gegen Grenzfeststellung und Abmarkung.
Ca. 3-4 Wochen nach Antragseingang wird die örtliche Vermessung durchgeführt
Nach ca. 7 Wochen nach Antragseingang ist die Vermessung ins Liegenschaftskataster übernommen und der Kostenbescheid dem Kostenpflichtigen zugestellt.
1.288,50 EUR (brutto) bei 1 Grenzpunkt
1.735,50 EUR (brutto) bei 2 Grenzpunkten
2.182,50 EUR (brutto) bei 3 Grenzpunkten
2.629,50 EUR (brutto) bei 4 Grenzpunkten
Bruttokosten in Abhängigkeit der Zahl der festgestellten Grenzpunkte sind beim Landesamt GeoInformation Bremen zu erfragen.
Es fallen die gleichen Gebühren an wie bei einem ÖbVI.
Aktualisiert am 12.11.2024