Für die Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen ist immer ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Die Träger stellen eine Bescheinigung aus, damit die Freiwilligen keine Kosten tragen. Die Beantragung erfolgt beim Stadtamt.
Siehe Übersicht unter Zuständige Stellen
Nein, in der Regel gibt es keine Erstattung von Kosten
Ja, alle Freiwilligen, die über einen Träger angemeldet sind, sind Unfall - und Haftpflichtversichert. Ausgenommen sind jedoch ehrenamtliche Tätigkeiten mit dem privaten PKW
Aktualisiert am 12.11.2024