Wenn Sie in Bremen oder Bremerhaven zu gewerblichen oder gemeinnützigen Zwecken Alttextilien, Metalle, Papier oder andere Wertstoffe sammeln möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist es zulässig, überlassungspflichtige Wertstoffe zu gewerblichen oder gemeinnützigen Zwecken zu sammeln. Voraussetzung ist, dass die Sammlung vorher bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht wird.
Aktualisiert am 10.11.2024