Verfahren

Das Auskunftsersuchen aus dem Gewerbezentralregister ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle, als der örtlich zuständigen Behörde im Rahmen einer persönlichen Vorsprache zu stellen.

Ist der/die Antragsteller*in in eine natürliche Person, ist die Beantragung nur persönlich möglich.

Ist der/die Antragsteller*in eine juristische Person, ist die Beantragung nur durch die gesetzlichen Vertretung unter Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges möglich!

Alternativ ist eine schriftliche Antragstellung mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des/der Antragsteller*in  zulässig.

Hierzu wird eine amtlich oder notariell beglaubigte Unterschriftsurkunde der Einzelperson oder der gesetzlichen Vertretung der juristischen Person bei uns im Original hinterlegt.

Die schriftlichen Anträge müssen von der Person gestellt werden, deren Unterschrift uns vorliegt.

Eine Beantragung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen durch Prokuristen ist nicht möglich.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Wird einen Gewerbezentralregister-Auszug (GZR-Auszug) für eigene Zwecke benötigt, sendet das Bundesamt für Justiz in Bonn den GZR-Auszug direkt zu. Soweit der GZR-Auszug für eine Behörde im Inland benötigt wird, ist die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls der zuständigen Sachbearbeiter*innen mitzuteilen. Das Bundesamt für Justiz in Bonn sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.