Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) kann bei der Gewerbemeldestelle beantragt werden. Die Antwort wird vom Bundesamt für Justiz direkt dem/der angegebene/-n Empfänger*in zugesandt.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Die Auskunft kann von jeder natürlichen Person beantragt werden. Der/die Antragsteller*in kann sich nicht vertreten lassen.
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Der Antrag ist durch die gesetzliche Vertretung des Unternehmens zu stellen.
Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.
Weitere Informationen über das Bundesamt für Justiz finden Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/Auskunft/Uebersicht_node.html.
Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet bzw. bei juristischen Personen am entsprechenden Eintragungsort im Handelsregister.
bei nichtdeutschen Staatsangehörigen (Reisepass und ggf. Aufenthaltserlaubnis)
wenn es sich beim Antragsteller um eine juristische Person handelt
gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist