Die Steuererklärung ist beim Finanzamt
in elektronischer Form durch Datenfernübertragung einzureichen.
Auf Antrag kann die Steuererklärung zur Vermeidung unbilliger Härten in Papierform per Post oder persönlich abgegeben werden.
Das Finanzamt führt die Veranlagung durch und erteilt einen Bescheid über den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag und die Gewerbesteuer.
Aktualisiert am 15.09.2023