Grundsätzlich ist die Gewerbesteuererklärung mit allen Anlagen/Unterlagen bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben, für das die Erklärung gilt.
Die Bearbeitungsdauer ist von vielen Einflüssen abhängig und kann deshalb nicht benannt werden.
Keine
Aktualisiert am 15.09.2023