Sie können die Tonnen über das Bestellformular beantragen.
Schriftlich
Telefonisch
Es darf kein Gewerbeabfall auf den Recycling-Stationen abgegeben werden.
Die Gewerbeabfallverordnung gilt nicht für Abfälle, die der gesetzlich verordneten Rücknahmepflicht unterliegen, wie z. B. Batterien und Verpackungen.
Aktualisiert am 14.04.2025