Als Gewerbetreibende:r sind Sie verpflichtet, ihre Abfälle getrennt zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Gewerbetreibende müssen ihre Abfälle trennen. Gewerbebetriebe werden von Die Bremer Stadtreinigung mit Restmülltonnen ausgestattet und müssen Ihren Restmüll über die Restmülltonnen der Bremer Stadtreinigung entsorgen. Auf Wunsch erhalten Sie auch Bio- und Papiertonnen.
Zu Gewerbeabfällen zählen alle Abfälle aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistung, Handel sowie aus öffentlichen Einrichtungen. Ist der Gewerbeabfall in der Art und Zusammensetzung ähnlich wie der Restmüll aus privaten Haushalten, dann müssen Sie diese Abfälle von der Bremer Stadtreinigung beseitigen lassen. Das heißt: Sie dürfen diesen Gewerbeabfall nur über die Behälter von Die Bremer Stadtreinigung entsorgen.
Für Gewerbebetriebe besteht die Überlassungspflicht gegenüber DBS lediglich für Restmüll. Diese Überlassungspflicht nennt sich Getrennthaltungshaftpflicht für Gewerbebetriebe.
Für die Bereitstellung von Abfallbehältern und die Entsorgung der nicht verwertbaren Abfälle durch Die Bremer Stadtreinigung fallen Gebühren an. Die Abfallgebühr für Gewerbekund:innen setzt sich wie bei Eigentümer:innen aus einer Grund- und einer Leistungsgebühr zusammen. Dabei hängt die Grundgebühr für Ihren gewerblichen Betrieb von der Größe Ihrer Bürofläche ab. Eine zusätzliche Leistungsgebühr ergibt sich aus den vorhandenen Restmülltonnen. Hier richtet sich die Größe der vorzuhaltenden Tonne für Gewerbebetriebe nach einem branchenspezifischen Mindestbehältervolumen. Das Volumen reicht von einem 1 Liter bis zu 13 Liter je Mitarbeitenden, Schüler*in oder Bett pro Woche (zum Beispiel in Krankenhäusern) und ist abhängig von der Branche.
Für eine umweltverträgliche Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen müssen folgenden gewerblichen Siedlungsabfälle getrennt gehalten, gelagert, gesammelt, befördert und der Verwertung zugeführt werden:
Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.
Aktualisiert am 14.04.2025