Eine einfache Auskunft aus dem örtlichen Gewerberegister hinsichtlich des Namens, der betrieblichen Anschrift und der angezeigten Tätigkeit eines/einer Gewerbetreibenden kann online abgerufen oder bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation - Gewerbemeldestelle - beantragt werden.
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa ist die für Gewerbeauskünfte gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 Gewerbeordnung zuständige Behörde.
Eine einfache Auskunft zu dem Namen, der Betriebsanschrift und der angezeigten Tätigkeit des jeweiligen Gewerbes kann online unter https://gewerbeauskunft.bremen.de abgerufen werden.
Möglich ist auch eine persönliche oder schriftliche Anfrage bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Für die Auskunft über weitere Daten aus dem Gewerberegister ist nach § 14 Gewerbeordnung der Nachweis eines rechtlichen Interesses und bei einem Online-Abruf eine Registrierung notwendig. Eie erweiterte Gewerbeauskunft kann zu folgenden Angaben erfolgen:
Nur bei einer erweiterten Gewerbeauskunft ist der Nachweis eines rechtlichen Interesses notwendig.
Bei einer erweiterten Gewerbeauskunft als eAuskunft ist zusätzlich eine Registrierung erforderlich.
ist der Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. bei Forderungen) und für eAuskünfte eine Registrierung erforderlich.
Aktualisiert am 12.11.2024