Es gibt keine gesetzlichen Fristen.
Die Bearbeitungsdauer hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In einem Hauptsacheverfahren beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel circa 3 bis 6 Monate, in komplexeren Verfahren gegebenenfalls auch länger.
Verfahren im Wege der einstweiligen Anordnung haben in der Regel eine Bearbeitungsdauer von 3 bis 6 Wochen.
- Gerichtskosten
- Rechtsanwaltskosten
Beides richtet sich im Wesentlichen nach dem Verfahrenswert.
Aktualisiert am 05.01.2024