Verfahren

Sie stellen die Anzeige in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.

Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anzeige. Wenn die untere Bauaufsichtsbehörde innerhalb von einem Monat nach Eingangsbestätigung der vollständigen Bauvorlagen keine weiteren bauaufsichtlichen Maßnahmen ergreift, kann nach Ablauf der Monatsfrist mit den Arbeiten begonnen werden.

Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch eine Tragwerksplanerin oder einen Tragwerksplaner im Sinn des § 66 Absatz 2 der Bremischen Landesbauordnung beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden. 

Die Beseitigung ist in der Gebäudeklasse 2 und bei nicht freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 3 -soweit notwendig - durch die Tragwerksplanerin oder den Tragwerksplaner zu überwachen. 

Die nach § 61 Absatz 3 Satz 4 der Bremischen Landesbauordnung erforderliche Bestätigung der Standsicherheit oder der erforderliche Standsicherheitsnachweis ist in den Gebäudeklassen 4 und 5 bauaufsichtlich zu prüfen. 

§ 61 Absatz 3 Satz 4 bis 6 der Bremischen Landesbauordnung gelten nicht, soweit an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Bautätigkeitsstatistik-Online

  • Der Erhebungsbogen für Baugenehmigungen oder Abgangs-/ Beseitigungserhebung kann auf der Bautätigkeitsstatistik Online (statistik-bw.de) online ausgefüllt oder ausgedruckt werden. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Bautätigkeitsstatistik Online".

Übersicht der Rechtsgrundlagen

  • Einen Link zur Übersicht über die landesrechtlichen und kommunalen Rechtsgrundlagen finden Sie auch unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Übersicht über die landesrechtlichen und kommunalen Rechtsgrundlagen" .