Sie reichen die genannten Unterlagen unterschrieben bei der Behörde ein
Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt.
Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.
Online-Beantragung:
Den Link zum Onlinedienst "ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung" finden Sie unter "Weitere Informationen".
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ELiA-Online ist ein formularbasierter Onlinedienst, mit dem auch per Upload-Funktion weitere Unterlagen (Gutachten, Zeichnungen etc.) dem Antrag oder der Anzeige beigefügt werden können.
Online ServiceELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst "ELiA-Online" die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.