Sobald Maßnahmen, z. B. Rückschnitt oder Fällung an einem geschützten Baum (Baumschutzverordnung) geplant sind oder notwendig erscheinen. Ein Antragsformular kann auf der Internetseite der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau/Umwelt herunter geladen werden.
Ein Antrag kann formlos gestellt werden. Dieser sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
Alternativ kann ein Formular auf der Internetseite der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau/Umwelt oder im Serviceportal herunter geladen werden.
Hierzu gibt die Naturschutzbehörde im konkreten Fall Auskunft.
Grundsätzlich nein. Im Einzelfall kann eine Rückfrage bei der Naturschutzbehörde hilfreich sein.
Grundsätzlich ja. Einzelfälle können aber Härtefälle sein. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/-innen der Naturschutzbehörde.
Für die Prüfung sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zuständig. Diese sind bei der Handelskammer (www.handelskammer-bremen.de) oder z.B. der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (www.lwk-niedersachsen.de) zu erfragen.
Aktualisiert am 20.09.2023