Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder beschneiden, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist?

Ansprechperson

  • Frau Dipl.Ing Corinna Kreß

    Ortsamtsbereiche:
    - Borgfeld
    - Oberneuland
    - Osterholz
    - Hemelingen nördlich der Bahnlinie

  • Herr Julian Jakubowski

    Ortsamtsbereiche:
    - Neustadt
    - Obervieland
    - Hemelingen südlich der Bahnlinie

  • Frau M.Sc. Katharina Ohmstede

    Ortsamtsbereiche:
    - Blockland
    - Horn-Lehe
    - Schwachhausen
    - Vahr
    - Walle
    - Findorff
    - Mitte
    - östliche Vorstadt
    - Häfen

  • Herr Dipl.-Forstwirt Rudolf Mönkemeyer

    Ortsamtsbereiche:
    - Häfen links der Weser
    - Seehausen
    - Strom
    - Woltmershausen
    - Huchting

  • Frau B.Sc. Maren Semela

    Ortsamtsbereiche:
    - Gröpelingen
    - Burglesum
    - Vegesack
    - Blumenthal


Nutzungsberechtigte oder Eigentümer von Grundstücken müssen bei einer geplanten Baumfällung, einem Rückschnitt an einem geschützten Baum (oder einer Baumaßnahme) folgendes beachten:

In Bremen und Bremerhaven gilt eine Baumschutzverordnung. Für alle geplanten Maßnahmen an geschützten Bäumen ist die Baumschutzverordnung zu beachten und gegebenenfalls ein Antrag auf Befreiung bei der Naturschutzbehörde zu stellen. Für Fällung oder Rückschnitt von Bäumen, die nicht nach der Baumschutzverordnung geschützt sind, gelten die Angaben unter der Dienstleistungsbeschreibung "Fällung und Rückschnitt von Bäumen und Gebüschen in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres".