Nach Eingang der Antragsunterlagen bei der Senatorin für Kinder und Bildung werden diese auf Vollständigkeit geprüft. Sollten noch Unterlagen fehlen, erhalten Sie darüber eine Mitteilung. Erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen ist eine ganzheitliche und abschließende Bearbeitung möglich.
Zur Prüfung des Antrags auf Genehmigung werden Fachdienststellen der Senatorin für Kinder und Bildung beteiligt. So zum Beispiel zur Frage, ob das vorgesehene Schulgebäude den rechtlichen Erfordernissen entspricht. Die wissenschaftliche Qualifizierung und persönliche Eignung der Lehrkräfte sowie der pädagogischen Leitung werden im Vorfeld ebenfalls überprüft. Daneben werden auch die Anforderungen an die Bildungs- und Erziehungsziele, die Erfüllung des Sonderungsverbots sowie die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte im Vergleich zu den Lehrkräften an öffentlichen Schulen geprüft.
Die Genehmigung von privaten Grundschulen ist zudem abhängig von einem besonderen pädagogischen Interesse und dem Mangel an vergleichbar ausgerichteten Schulen im Bundesland.
Aktualisiert am 03.10.2023