Das Errichten und Betreiben einer Ersatzschule bedarf der vorherigen staatlichen Genehmigung und ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Senatorin für Kinder und Bildung zu beantragen.

In Deutschland ist die Privatschulfreiheit im Grundgesetz garantiert, das heißt jeder hat grundsätzlich das Recht, eine private Ersatzschule zu gründen. Weil aber auch eine private Ersatzschule unter der Aufsicht des Staates steht und die Gründung an Voraussetzungen gebunden ist, kann eine Ersatzschule nur gegründet werden, wenn dies vorher von der zuständigen Stelle genehmigt worden ist.

Die Genehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle rechtzeitig beantragen und dem Antrag eine Vielzahl von Unterlagen beifügen. Mit diesen Unterlagen müssen Sie nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sind.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, haben Sie einen Anspruch darauf, dass die zuständige Stelle Ihnen die Genehmigung zum Betrieb der Ersatzschule erteilt. Andernfalls wird Ihr Antrag abgelehnt.

Voraussetzungen

Sie müssen persönlich zuverlässig und wirtschaftlich leistungsfähig sein. Hierüber sind entsprechende Nachweise zu erbringen (Erweitertes Führungszeugnis sowie Nachweis, dass Sie Ihren Anteil an den Kosten für laufendes und die zwei folgenden Haushaltsjahre tragen können). Die Ersatzschule muss auf gemeinnütziger Grundlage und ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.

Die von Ihnen geplante Schule muss einer entsprechenden öffentlichen Schule gleichwertig sein und zwar unter den Gesichtspunkten:

  • Bildungs- und Erziehungsziele
  • Einrichtungen (also zum Beispiel das Schulgebäude)
  • wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte.

Alle drei Gesichtspunkte sollen letztlich sicherstellen, dass Schüler:innen am Ende der Schullaufbahn an Ihrer Schule einen Bildungsstand erreichen können, wie er an einer öffentlichen Schule möglich wäre. 

Um den Lehrkräften eine standesgemäße Lebensführung zu ermöglichen, müssen sich ihre Bezüge an denjenigen von Lehrkräften öffentlicher Schulen zu orientieren. Das Gehalt der Lehrkräfte an Ihrer Schule darf nicht mehr als 20 % geringer sein als das Gehalt vergleichbarer Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.

Für die Genehmigung einer Grundschule muss ein besonderes pädagogisches Interesse vorliegen oder es soll auf Antrag von Erziehungsberechtigten eine Bekenntnis- oder eine Weltanschauungsschule errichtet werden, die in dieser Art noch nicht als öffentliche Schule besteht.

Sollten Sie Schulgelder erheben, so ist das Sonderungsverbot einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch einkommensschwache Familien das Schulgeld bezahlen können.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Zum Schulträger
    • Bezeichnung
      • Einzelpersonen: Name, Anschrift, Lebenslauf, akt. Erweitertes Führungszeugnis
      • juristische Personen oder Personenvereinigungen: Name, Rechtsform, Sitz/ Anschrift
    • Nur bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen:
      • Satzung oder Gesellschaftervertrag
      • aktueller Auszug aus Vereins- oder Handelsregister
      • Liste der Personen, die für Sie handeln
    • Für die Einzelperson bzw. jede handelnde Person
      • Aktuelles Erweitertes Führungszeugnis 
      • Tabellarischer Lebenslauf mit Name und Vorname, Geburtstag und -ort,
      • Staatsangehörigkeit und Anschrift
  • Zur Ersatzschule
    • Bezeichnung der Schule, der Schulart, der Schulstufe, und ggf. des sonderpädagogischen Förderschwerpunkts
    • Bezeichnung des Bildungsplans
    • Vollständiger Bildungsplan und Stundentafel, soweit diese nicht mit den staatlichen Regelungen übereinstimmen
    • Bei Grundschulen ein Konzept zur Begründung des besonderen pädagogischen Interesses
    • Größe, Gliederung und Organisationsform sowie den Bildungsgang
    • Anschrift
  • Zur Schulleitung und den Lehrkräften
    • Personenliste, jeweils mit Vorname, Name, Staatsangehörigkeit, beruflicher Qualifikation, dem Unterrichtsfach und den Jahrgängen, in dem/denen Sie die Lehrkraft einsetzen wollen
      • Zeugnisse, sonstige Nachweise der Eignung
      • aktuelles erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 a Bundeszentralregistergesetz)
      • der vorgesehene Arbeitsvertrag
  • Zum Schulgebäude
    • Liste der genutzten Räume mit Angabe des jeweiligen Nutzungszwecks und Größe
    • Lageplan
    • Grundriss Maßstab 1:100
    • Grundflächenberechnung nach DIN 277
    • Protokoll über Brandschau
    • Nachweis, dass in dem Gebäude baurechtlich eine Schule betrieben werden darf.
    • Nachweis, dass Sie das Gebäude nutzen dürfen (Grundbuchauszug, Mietvertrag, Mietoption).
    • Nachweis, dass Sie Sportstätten nutzen dürfen.
  • Zur Finanzierung der Ersatzschule
    • Wollen Sie von den Eltern der Schüler ein Schulgeld verlangen und wenn ja, in welcher Höhe?
    • Ihre Haushaltsplanung für das Jahr des Betriebsbeginns sowie die zwei folgenden Haushaltsjahre
    • Nachweis, dass Sie in dieser Zeit Ihren Anteil an den Kosten aufbringen können (zum Beispiel durch eine Bankbürgschaft).
    • Schriftliche und rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, ob Sie für die Schulgebäude und -räume Miete und Pacht geltend machen wollen.