Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe noch minderjährig sein.
Die Beurkundung erfolgt im Termin
Ein Termin wird in der Regel kurzfristig vergeben.
Es fallen keine Gebühren an.
Bei Notar:innen fallen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an.
Aktualisiert am 03.12.2024