Es kann nur Unterhalt für bzw. aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes festgesetzt werden; Unterhalt für die Vergangenheit kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden.
In der Regel ca. zwei Monate, vom Einzelfall abhängig.
- Gerichtskosten
- Rechtsanwaltskosten
Beides richtet sich nach dem Streitwert.
Aktualisiert am 05.01.2024