Ihren Anspruch müssen Sie rechtzeitig in Ihrer Trennungsphase geltend machen.
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig.
- Gerichtskosten
- Gegebenenfalls Rechtsanwaltskosten
Beides richtet sich nach dem Gegenstandswert.
Aktualisiert am 22.12.2023