Unterhalt kann grundsätzlich nur für die Zukunft gefordert werden. Für die Vergangenheit nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren gegebenenfalls länger, vom Einzelfall abhängig.
- Gerichtskosten
- Rechtsanwaltskosten
Beides richtet sich nach dem Streitwert.
Aktualisiert am 22.12.2023