Verfahren

  • Gefährliche Abfälle können Sie an den Standorten Blockland und Hastedt abgeben. 
  • Es werden keine explosiven, radioaktive und infektiöse Stoffe angenommen.
  • Die Abfälle und Wertstoffe sind in die entsprechend beschrifteten Behälter oder Container einzufüllen. 
  • Die Anlieferung der Abfälle/Wertstoffe muss in Transportgebinden (zum Beispiel in Säcken, Körben oder Kartons) erfolgen. 

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Transportverpackungen und -behältnisse sind von den Anliefernden wieder mitzunehmen. Mit dem Einfüllen in die Sammelbehälter/-container oder mit der Übergabe an das Betriebspersonal gehen die Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe in das Eigentum von Die Bremer ­Stadtreinigung über. Dies gilt auch, soweit sie schon entladen oder sichergestellt sind.

Die Anliefernden sind verpflichtet, Auskunft über die Herkunft der von ihnen angelieferten Abfälle und/oder Wertstoffe zu geben. Das Betriebspersonal der Station ist befugt, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren und Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe zurückzuweisen, auch wenn diese bereits abgeladen sein sollten.

Batterien können Sie auch kostenlos in allen Geschäften abgeben, die Batterien verkaufen.

Motoren- und Getriebeöle werden nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen. Geschäfte, die Motoren- und Getriebeöle verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, Altöl zurückzunehmen (auch die leeren Behälter). Bewahren Sie dafür die Quittungen auf, weil die Entsorgungskosten bereits im Kaufpreis enthalten sind.

Autobatterien, auch Starterbatterien genannt, werden nur vom Fachhandel über ein Pfandsystem zurückgenommen.

Nicht alle Farben, Lacke, Leim- und Klebemittel gehören in die Schadstoffsammlung. Diese Stoffe gehören nicht dazu: 

  • Dispersionsfarben (Binder-, Latex-, Wandfarben), Abtönfarben, Schulmalfarben, Haarfarben
  • Restentleerte Farbeimer, Lack- und Spraydosen
  • Entleerte Behälter
  • Wasch- und Spülmittelreste,
  • Scheuerpulver, Haar-, Teppich- und Autoshampoos
  • sowie Schminke, Hautcremes und sonstige Kosmetika
  • Entleerte Kunststoffflaschen,
  • Tuben, Spraydosen
  • Und andere Behälter aus Kunststoff und Metall
  • Tapetenkleister Entleerte Klebertuben, -flaschen und -dosen

Restentleerte Verkaufsverpackungen werden über den Gelben Sack/Gelbe Tonne entsorgt.