Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und auf Recycling-Stationen entsorgt werden. Erfahren Sie hier, wo Sie gefährliche Abfälle entsorgen können.

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Restmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können. Sie sind mit einem Gefahrensymbol auf der Verpackung gekennzeichnet (Flamme, Totenkopf, dickes Ausrufezeichen).

Gefährliche Abfälle können Sie an den Bremer Recycling-Stationen Blockland und Hastedt anliefern.

Das sind Schadstoffe:

  • Farben und Lacke: lösemittelhaltige Farben und Lacke
  • Fotochemikalien: Entwickler, Fixierer
  • Haushaltsreiniger und Kosmetika: lösemittelhaltige, brennbare oder ätzende Haushaltschemikalien, Nagellackentferner mit Aceton
  • Leim und Klebemittel: lösemittelhaltiger Leim und lösemittelhaltige Klebemittel
  • Lösemittel: Nitro- und Universalverdünner, Terpentinersatz, Farbverdünner
  • Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutzmittel: Rattengift, Unkrautvernichter, Fäulnisschutzmittel
  • Quecksilberrückstände: Quecksilberthermometer
  • Bauschaum: Montageschaumdosen

Das sind keine Schadstoffe:

  • Farben und Lacke: Dispersionsfarben (Binder-, Latex-, Wandfarben), Abtönfarben, Schulmalfarben, Haarfarben, restentleerte Farbeimer, Lack- und Spraydosen
  • Fotochemikalien: entleerte Behälter
  • Haushaltsreiniger und Kosmetika: Wasch- und Spülmittelreste, Scheuerpulver, Haar-, Teppich- und Autoshampoos sowie Schminke, Hautcremes und sonstige Kosmetika, entleerte Kunststoffflaschen, Tuben, Spraydosen und andere Behälter aus Kunststoff und Metall
  • Leim und Klebemittel: Tapetenkleister, entleerte Klebetuben, -flaschen und -dosen

Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen. Die Schadstoffe werden sortiert, klassifiziert und einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt. 

Voraussetzungen

  • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig
  • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
  • Die gefährlichen Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Bremen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)

    In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.

  • Erklärung Abfallherkunft

    Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.