Verfahren

Grundsätzlich kann jede Schwangerenberatungsstelle im  Land Bremen Beratung zur vertraulichen Geburt leisten.

Hat sich die Frau für die vertrauliche Geburt entschieden, muss Cara – Beratungsstelle zu Schwangerschaft und Pränataldiagnostik als zuständige Schwangerenberatungsstelle für die vertrauliche Geburt im Land Bremen hinzugezogen werden.

  1. Vor der Geburt:
    Cara informiert und berät die Frau zur vertraulichen Geburt, erstellt den Herkunftsnachweis unter einem von der Frau gewählten Pseudonym, informiert die Adoptionsstelle, die Amtsvormundschaft und die gewählte Klinik oder Hebamme. Die Frau kann sich für eine Klinik oder Hebamme ihrer Wahl entscheiden.

  2. Nach der Geburt:
    Die Klinik oder Hebamme informiert nach der Geburt die Adoptionsstelle, die Amtsvormundschaft, den Senator für Inneres und Cara über die erfolgte Geburt (Ort und Zeit ) unter dem Pseudonym der Frau

  3. Die Frau geht zur Geburt direkt in eine Klinik oder zur Hebamme ihrer Wahl:
    Geht die Frau direkt zur Geburt in eine Klinik und entbindet ihr Kind "anonym", ist die Geburtsklinik per Gesetz verpflichtet, die Frau über die Möglichkeit der vertraulichen Geburt und das Beratungsangebot zu informieren. Möchte die Frau diese in Anspruch nehmen, ist die Klinik verpflichtet, Cara zu informieren.
    Entscheidet sich die Frau in der Beratung für eine vertrauliche Geburt, übernimmt Cara, wie vor der Geburt – die Information der Adoptionsstelle, der Amtsvormundschaft und erstellt den Herkunftsnachweis, der an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verschickt wird.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Auch wenn die Standesämter die Geburt beurkunden, erfolgen Information und Beratung zur vertraulichen Geburt durch die Schwangerenberatungsstellen und durch Cara.