Verfahren

Die entsprechenden Erklärungen müssen persönlich beim Standesamt abgegeben werden.
Die Vaterschaft zu einem Kind kann durch öffentliche Beurkundung bei einem Jugendamt, Standesamt oder Notar anerkannt werden. Die erforderlichen Zustimmungserklärungen (Mutter, gegebenenfalls Kind beziehungsweise Amtsvormund) werden ebenfalls öffentlich beurkundet.

Eine Erklärung zu Bestimmung des gemeinsamen Sorgerechts ist nur bei den Jugendämtern und Notaren möglich.

Rechtsgrundlagen