Verfahren

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Bitte bringen Sie -sofern erforderlich- für Ihren Besuch im Standesamt eine/n Dolmetscher_in mit, um Verständigungsprobleme bei der Entgegennahme Ihrer Anliegen zu vermeiden.
Grundsätzlich ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Soweit Eltern sich jedoch dauerhaft im Ausland aufhalten und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Antragstellung auch über das jeweilige deutsche Generalkonsulat erfolgen. Dieses  sendet dann den Antrag und ggf. weitere Dokumente an das zuständige Standesamt im Inland.