Mein Kind wurde im Ausland geboren. Kann ich auch eine Geburtsurkunde von einem deutschen Standesamt erhalten?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Geburt im Ausland nachträglich im Geburtenregister eines deutschen Standesamts beurkundet werden.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die betroffene Person
Antragsberechtigt sind:
Zuständige Stelle ist
Die gültigen Personalausweise oder Reisepässe der Eltern werden grundsätzlich benötigt.
Wenn die Eltern verheiratet sind zusätzlich:
Wenn die Mutter nie verheiratet war zusätzlich:
Wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist zusätzlich:
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, die Vaterschaft aber bereits anerkannt wurde oder beim Standesamt anerkannt werden soll:
Alle Urkunden, Unterlagen und Personaldokumente müssen im Original im Standesamt vorgelegt werden.
Erforderlich ist auch die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses bzw. des Nationalpasses und des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) der Eltern.
Die Übersetzung ausländischer Urkunden muss durch eine/n vereidigte/n Übersetzer:in im Inland erfolgen und zusammen mit der Urkunde im Original vorgelegt werden.
Hinweis:
Vielfach sind ausländische Urkunden mit einer Überbeglaubigung (z.B. Apostille) zu versehen.
Die v.g. Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.
Aktualisiert am 23.04.2024