Verfahren
Sie können die Anzeige der Geburt dem zuständigen Standesamt schriftlich per Post oder über den Online-Dienst (vorerst nur für eingeschränkten Nutzerkreis) zukommen lassen.
- Ist ein Kind in Ihrer Einrichtung geboren worden, übersenden Sie die Anzeige der Geburt dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche.
- Das Standesamt Bremen-Mitte ist zuständig für die Geburten in den Kliniken:
- Links der Weser
- St.-Joseph-Stift
- Klinikum Mitte
- Diako
- Bremen-Ost
- Sowie für die Geburtshäuser in Bremen-Stadt
- Das Standesamt Bremen-Nord ist zuständig für Geburten:
- Im Klinikum Bremen-Nord
- In den Geburtshäusern in Bremen Nord
Rechtsgrundlagen