Verfahren

Sie können die Anzeige der Geburt dem zuständigen Standesamt schriftlich per Post oder über den Online-Dienst (vorerst nur für eingeschränkten Nutzerkreis) zukommen lassen.

  • Ist ein Kind in Ihrer Einrichtung geboren worden, übersenden Sie die Anzeige der Geburt dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche.
  • Das Standesamt Bremen-Mitte ist zuständig für die Geburten in den Kliniken:
    • Links der Weser
    • St.-Joseph-Stift
    • Klinikum Mitte
    • Diako
    • Bremen-Ost
    • Sowie für die Geburtshäuser in Bremen-Stadt
  • Das Standesamt Bremen-Nord ist zuständig für Geburten:
    • Im Klinikum Bremen-Nord
    • In den Geburtshäusern in Bremen Nord

Rechtsgrundlagen