Die Anzeige der Geburt muss innerhalb einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist das Kind tot geboren worden, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Keine Angabe möglich.
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Aktualisiert am 12.11.2024