Die Geburt in einer Klinik/einem Geburtshaus muss von der Einrichtung innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Hausgeburten müssen von den Eltern oder einer anderen Person, die von der Geburt Kenntnis erlangt hat innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Hierfür benötigen Sie die Geburtsbescheinigung der Hebamme.
Keine Angabe möglich.
Siehe Geburten-Flyer (unter "i Wo kann ich mehr erfahren?"), Barzahlung und Zahlung per EC-Karte sind im Standesamt möglich.
Aktualisiert am 12.11.2024