Häufig gestellte Fragen

  • Vordruck: Namensbestimmung

    Personalausweis/Reisepass (Kopie)
    Ausländische Personaldokumente müssen im Original nachgereicht werden

    Soweit die Mutter außerhalb Bremens gemeldet ist, ruft das Standesamt die Meldedaten selbständig bei der zuständigen Meldebehörde ab. Ist dies nicht möglich, wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Das Standesamt setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Sie erhalten die Meldebescheinigung dann bei Ihrer zuständigen Meldebehörde.

    Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wurde:

    • Geburtsurkunden beider Eltern, ggf. mit Übersetzung und
    • Ehe- / Heiratsurkunde oder
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

    Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde:

    • Heiratsurkunde mit Übersetzung und
    • Geburtsurkunde beider Eltern, ggf. mit Übersetzung

    Für eingetragene Lebenspartnerschaften:

    • Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit Übersetzung
    • Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. mit Übersetzung

    Bei Geschwisterkindern:

    • Geburtsurkunde des vorherigen Kindes
  • Vordruck: Namensbestimmung

    Personalausweis/Reisepass (Kopie)
    Ausländische Personaldokumente müssen im Original nachgereicht werden

    Soweit die Mutter außerhalb Bremens gemeldet ist, ruft das Standesamt die Meldedaten selbständig bei der zuständigen Meldebehörde ab. Ist dies nicht möglich, wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Das Standesamt setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Sie erhalten die Meldebescheinigung dann bei Ihrer zuständigen Meldebehörde.

    Bei ledigen Müttern:

    • Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit Übersetzung

    Bei geschiedenen Müttern:

    • Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit Übersetzung
    • Ehe- / Heiratsurkunde
    • bei Eheschließung im Ausland die Heiratsurkunde der geschiedenen Ehe mit Übersetzung
    • Scheidungsurteil / -beschluss mit Rechtskraftvermerk, ggf. mit einer Bescheinigung über die Namensänderung
    • ggf. Bescheinigung über eine Namensänderung

    Vater:

    • Geburtsurkunde, ggf. mit Übersetzung
    • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
    • bei gemeinsamer Sorge auch die Sorgeerklärung vom Jugendamt

    Bei Geschwisterkindern für die gemeinsames Sorgerecht besteht:

    • Geburtsurkunde des vorherigen Kindes
  • Ja, auch bei den beglaubigten Abschriften/Ausdrucken handelt es sich um Personenstandsurkunden.

  • Nein. Sie können den verschlossenen Umschlag auch bei dem zuständigen Standesamt in den Briefkasten einwerfen.