Vor Aufnahme des Alkoholausschanks ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Referat Gewerbeangelegenheiten eine Erlaubnis zu beantragen. Erst, wenn der Antrag vollständig bei der Behörde vorliegt, kann er bearbeitet werden. Dabei werden alle Angaben dahingehend überprüft, ob sie korrekt und im Rahmen des Gesetzes erlaubnisfähig sind. Außerdem wird die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin überprüft. Bei Abschluss der Antragsbearbeitung werden Sie unaufgefordert über das Ergebnis informiert.
Sollten Sie beabsichtigen lediglich unentgeltliche Kostproben anzubieten, benötigen Sie hierfür keine vorübergehende Gaststättenerlaubnis.
Aktualisiert am 11.02.2025