Für den vorübergehenden (zeitlich befristeten) Ausschank von alkoholischen Getränken, etwa auf einer Veranstaltung (z.B. Straßenfeste, Märkte, Ausstellungen, Messen) benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis auf Widerruf

Wer ein Gaststättengewerbe mit dem Ausschank alkoholischer Getränke betreibt, bedarf der Erlaubnis.

Für die Durchführung von vorübergehenden, zeitlich befristeten, Veranstaltungen gibt es die Möglichkeit, eine vorübergehende Erlaubnis nach § 2 Abs. 3 BremGastG zu beantragen.

Voraussetzungen

Eine vorübergehende Erlaubnis auf Widerruf zum Ausschank von alkoholischen Getränken ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat 50 –Gewerbeangelegenheiten-, zu beantragen.

Nach § 2 Abs. 2 S. 1 BremGastG ist die Erlaubnis zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der/die Antragsteller:in die für den Gaststättenbetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis zum Führen von Gaststättenbetrieben in Bremen nach dem Bremischen Gaststättengesetz (BremGastG)
  • Personaldokument

    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.

    Aufenthaltstitel, wenn der/die Antragsteller:in nicht Angehörige:r eines EU-Landes ist.

  • Führungszeugnis

    Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde), (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen, Meldebehörde).

  • Veranstaltungskonzept
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde

    Zu beantragen bei der Gewerbebehörde des Wohnsitzes. Bremer Bürger:innen können dies über die Gewerbemeldestelle beantragen (Verlinkung zur Gewerbemeldestelle). Als Empfänger:in muss bei Beantragung die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa -Gewerbeangelegenheiten-, Katharinenklosterhof 3, 28195 Bremen angegeben werden.

  • Bei eingesetzten Sicherheitskräften: Nachweise der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfungen

    Bei eingesetzten Sicherheitskräften, Nachweise der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfungen von einer IHK, sowie die persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Sollten Sie mit einem Bewachungsunternehmen zusammenarbeiten, ist die ebenfalls mitzuteilen.