Wenn Sie Laub, Rasen- oder Strauchschnitt nicht selbst kompostieren möchten, können Sie dies als Gartenabfall über die Recycling- und Grün-Stationen entsorgen.

Gartenabfälle bis maximal 1 m³ pro Anlieferung können Sie bei allen Recycling-Stationen und Grün-Stationen abgeben. Baumstämme und -stubben über 10 cm werden nur auf der Station Blockland angenommen. Gartenabfälle über 1 m³ sind gebührenpflichtig und können nur auf der Recycling-Station Blockland entsorgt werden.

Das sind Gartenabfälle:

  • Fallobst, Laub, Gras, Baum- und Strauchschnitt
  • Baumstämme oder -stubben – alles bis 10 Zentimeter Durchmesser und maximal 2 Meter Länge

Das sind keine Gartenabfälle:

  • Küchenabfälle, Bauholz (z. B. Zäune, Palisaden, Sandkisten), Tierstreu, Grassoden, Steine und Erde

Voraussetzungen

  • Die Grünabfälle stammen aus einem Privathaushalt, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.
  • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig
  • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)

    In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.

  • Erklärung Abfallherkunft

    Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.