Verfahren
Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige im Referat Fundangelegenheiten abgeben.
Bitte beachten Sie, dass es teilweise mehrere Wochen dauern kann, bis Fundsachen im Referat Fundangelegenheiten gelangen.
Wenn eine Fundsache Hinweise auf Ihre Person enthält, zum Beispiel Personalausweis, EC-Karte, Versichertenkarte oder ähnliches, dann werden Sie auch ohne Verlustmeldung automatisch schriftlich benachrichtigt.
Verlust einer Sache:
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie dies online, schriftlich oder persönlich vor Ort beim Referat Fundangelegenheiten anzeigen:
Online
- Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Online Service“ – „Fundsachen online“.
- Machen Sie Angaben über Ort und Zeit und geben Sie eine Beschreibung zum Verlust ab.
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
Schriftlich
- Formlose Anzeige des verlorenen Gegenstandes per Brief oder E-Mail.
- Sie sollten möglichst genaue Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zum Verlust abgeben.
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
- Senden Sie die Anzeige per Post beziehungsweise per E-Mail an die zuständige Stelle oder geben Sie die Anzeige vor Ort ab.
Persönlich
- Vereinbaren Sie einen Termin
- Telefonisch während der Telefonzeiten
- Per E-Mail
- Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zum Verlust abgeben.
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
Fund einer Sache:
Wenn Sie einen verloren gegangenen Gegenstand finden, müssen Sie diesen unverzüglich beim Ordnungsamt – Referat Fundangelegenheiten in der Stresemannstraße 48 oder in einem der Bremer Polizeireviere anzeigen und abgeben:
- Für die Anzeige und Abgabe der Fundsache beim Referat Fundangelegenheiten benötigen Sie einen Termin.
- Sie erhalten einen Termin telefonisch oder per E-Mail. Kontaktdaten finden Sie unter „Zuständige Stellen“.
- Für die Anzeige und Abgabe in einem der Bremer Polizeireviere finden Sie nähere Informationen unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „Polizeireviere in Bremen“.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Fundrecht ist Privatrecht: Bei Uneinigkeiten zwischen Eigentümer:innen und Finder:innen entscheidet das Zivilgericht und nicht das Ordnungsamt.