Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige.
Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 3 Tagen).
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Terminvergabe 1 – 5 Tage.
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe laut Kostenverordnung.
Aktualisiert am 12.11.2024