Fundsachen, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht abgeholt wurden und in einem guten Zustand sind, werden zur Versteigerung freigegeben.
Sie haben dann die Möglichkeit, diese Wertgegenstände auf öffentlichen Versteigerungen zu erwerben. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich die Fundsache im Vorfeld der Ersteigerung genau anschauen.
Haben Sie auf einer öffentlichen Versteigerung einen Wertgegenstand ersteigert, bezahlen Sie vor Ort und sind verpflichtet, den Wertgegenstand sofort mitzunehmen.